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Nidwalden führt Richtlinien zu Handynutzungen in Schulen ein

Mobiltelefone und weitere digitale Geräte dürfen ab dem Schuljahr 2025/26 an der Volksschule Nidwalden nur noch zu Unterrichtszwecken oder im Notfall benutzt werden. Dies sehen neue Richtlinien vor, welche der Kanton erlassen hat.
© (Quelle: zvg)

Die Vorgaben treten auf den 1. August 2025 in Kraft, wie die Bildungsdirektion am Montag mitteilte. Sie begründete dies damit, dass die Kinder und Jugendlichen in den Schulhäusern vermehrt elektronische Geräte nutzen.

Dieses Verhalten führe zu Ablenkungen im Unterricht und neuen Herausforderungen im sozialen Miteinander von Schülerinnen und Schülern, heisst es dazu in der Mitteilung. Ein «wachsames Hinschauen» sei deswegen nötig.

Einheitliche Regeln

Der Kanton Nidwalden setzt dabei auf einheitliche Regeln für alle Schulen. Die Bildungsdirektion und die Leitungen der Gemeindeschulen seien übereingekommen, dass ab dem nächsten Schuljahr übergeordnete, einheitliche und verbindliche Vorgaben zur Nutzung elektronischer Geräte nötig seien, hiess es dazu in der Mitteilung.

Das neue Regelwerk sieht gemäss der Mitteilung vor, dass Mobiltelefone, Tablets, Laptops oder weitere Geräte während des Unterrichts und den Pausen auf dem Schulareal nicht erlaubt sind. Sie dürften nur benutzt werden, wenn sie für den Unterricht benötigt werden oder wenn ein Notfall vorliegt.

Vorgesehen sind auch Sanktionen. So darf die Lehrerin oder der Lehrer bei einem Verstoss gegen die Richtlinien das Gerät bis zum Unterrichtsschluss einziehen. Im Wiederholungsfalle seien auch disziplinarische Massnahmen möglich, teilte die Bildungsdirektion mit.

Altersgerecht einsetzen

Die Bildungsdirektion will nach eigenen Angaben Smartphones, Tablets oder Laptops nicht deren Nutzen absprechen. Kinder und Jugendliche müssten aber einen bewussten Umgang mit den elektronischen Geräten erlernen.

Erwartet wird von der Bildungsdirektion, dass die Lehrkräfte den Umgang mit den digitalen Geräten altersgerecht in den Unterricht einplanen. Dabei solle insbesondere auf Themen wie die sichere Nutzung des Internets, den Datenschutz, das Cybermobbing oder die Eigenverantwortung eingegangen werden.

Auch in anderen Kantonen ein Thema

Kantonale Vorgaben zur Handynutzung an den Schulen waren auch in anderen Zentralschweizer Kantonen ein Thema. Der Kantonsrat Schwyz entschied aber im Februar, auf eine kantonale Regelung zu verzichten, weil die Schulen das Thema im Griff hätten.

Mit ähnlichen Argumenten sprach sich auch der Luzerner Regierungsrat gegen ein generelles Smartphoneverbot aus. Jede Schule habe ihre eigenen Bedürfnisse, welche eine kantonale Regelung nicht abdecken könne, erklärte er zu einer Anfrage aus dem Kantonsrat.

Auch die Zuger Kantonsregierung will nicht aktiv werden. Sie erklärte zu einer Motion aus dem Kantonsrat, dass die bestehenden rechtlichen Grundlagen und Disziplinarordnungen ausreichend seien, um Smartphones während des Unterrichts zu verbieten.

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