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Skyguide verkleinert die Geschäftsleitung von 9 auf 5 Mitglieder

Die Geschäftsleitung der Schweizer Flugsicherung wird per. 1. Januar 2027 signifikant reduziert.
© Skyguide

Die Schweizer Flugsicherung Skyguide verkleinert ihre Geschäftsleitung von 9 auf 5 Mitglieder. Der Verwaltungsrat hat die neue Struktur als ersten konkreten Schritt der Neuausrichtung des Unternehmens beschlossen.

Mit der kleineren Geschäftsleitung bündelt Skyguide die operative Verantwortung künftig in die Bereiche Betrieb, Technologie und Sicherheit und richtet sich damit konsequent auf ihr Kerngeschäft aus: der sicheren, effizienten und zuverlässigen Führung des Flugverkehrs über der Schweiz und in grenznahen Gebieten. So garantiert Skyguide auch nachhaltig die Souveränität des ihr anvertrauten Luftraums und damit die Grundversorgung für die militärische und zivile Luftfahrt im Auftrag der Schweiz.

Die Umstrukturierung ist der erste konkrete Schritt im Rahmen des laufenden Effizienzprogramms, durch das Skyguide künftig ihre Komplexität reduziert und ihre Ressourcen wirkungsorientiert einsetzt. Verwaltungsrat und Geschäftsleitung setzen damit ein klares Zeichen, wonach Fokus und Einfachheit an der Unternehmensspitze beginnt. Damit stärkt das Unternehmen seine operative und finanzielle Stabilität. Sicherheit, Servicekontinuität und Qualität für unsere Kunden und Partner stehen dabei im Zentrum.

»Die Struktur unserer Geschäftsleitung wiederspiegelt, worauf es uns ankommt: Wir fokussieren uns auf unser Kerngeschäft, arbeiten effizient und treffen klare Entscheidungen. So stärken wir die Sicherheit im Luftverkehr und kurze Wege im Unternehmen”, sagt Peter Merz, CEO von Skyguide.

Unter der Leitung des Chief Executive Officers setzt sich die Geschäftsleitung künftig wie folgt zusammen:

– Chief Operating Officer
– Chief Technology Officer
– Chief Safety & Security Officer
– Chief People & Financial Officer

Zusätzlich schafft Skyguide die Funktion eines Chiefs of Staff. Diese vereint Bereiche wie beispielsweise die Unternehmenskommunikation, die juristische Abteilung oder den Bereich Geschäftsentwicklung. Der Chief of Staff untersteht direkt dem CEO, ist jedoch nicht Mitglied der Geschäftsleitung.

Die Geschäftsleitung in neuer Zusammensetzung wird ihre Arbeit per 01.01.2027 aufnehmen. Bis dahin bleiben Führungsstrukturen, regulatorische Verantwortlichkeiten und der operative Betrieb unverändert. Sicherheit hat dabei jederzeit Priorität.

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