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SAK will Berner Gemeinden bei Datenschutz nicht doppelt belasten

Die künftige Berner Datenschutzbehörde soll nur von jenen Gemeinden mitfinanziert werden, die dieser direkt unterstellt sind und keine eigene Datenschutzstelle haben.
© (Quelle: pd)

Das hat am Dienstag die grossrätliche Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen (SAK) beantragt.

Die SAK schlug nach ihrer Vorberatung des neuen kantonalen Datenschutzgesetzes (KDSG) somit ein neues Beteiligungssystem vor. Betroffene Gemeinden sollen sich mit einem Pro-Kopf-Beitrag an den Kosten der Datenschutzbehörde beteiligen. Damit würden nur jene Gemeinden zur Finanzierung beitragen, die direkt der kantonalen Datenschutzbehörde unterstellt sind.

Im ursprünglichen Entwurf für das KDSG war ein Finanzierungsmodell der kantonalen Datenschutzbehörde über den kommunalen Lastenausgleich der Gemeinden vorgesehen. Gemeinden mit eigener Datenschutzstelle hätten somit doppelt bezahlt.

Gegen diesen Entwurf war in der Sommersession des Grossen Rats Kritik laut geworden. Dieser wird das neue KDSG in der Wintersession in zweiter Lesung beraten.

Nach der Revision des KDSG soll im Kanton Bern die kantonale Datenschutzbehörde die Aufsicht auf Ebene Kanton und Gemeinden zentral wahrnehmen. Nur noch die vier grössten Gemeinden Bern, Biel, Köniz und Thun sollen über eigene Datenschutz-Aufsichtsbehörden verfügen.

Datenschutz Politik
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