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Gemeinde Leuk genehmigt Antennenprojekt von SpaceX

Die Gemeinde Leuk VS hat das SpaceX-Projekt von Elon Musk genehmigt. Sie hat Einsprachen von Einwohnerinnen und Einwohnern Leuks abgewiesen, die damit eine Bodenstation mit 40 Antennen verhindern wollten.
© (Quelle: Starlink)

Das Bürgerkomitee kündigte an, beim Staatsrat eine Beschwerde dagegen einzulegen, wie das Westschweizer Fernsehen RTS berichtete. «Unsere Vereinigung und 25 weitere betroffene Personen haben am 28. November ein Schreiben des Gemeinderats erhalten, in dem die Ablehnung der Einsprachen erklärt wird», erklärten Hanna Schnyder-Etienne und Roman Kuonen, das Co-Präsidium, in einer am Montag verbreiteten Medienmitteilung.

Verschiedene Gründe

Die Gegnerschaft führte insbesondere ökologische Bedenken (Stromverbrauch, Lichtverschmutzung), gesundheitliche Bedenken (elektromagnetische Strahlung) und Bedenken hinsichtlich der Datenhoheit (Kontrolle durch ein Privatunternehmen) an.

Starlink ist ein Netzwerk von Satelliten in einer erdnahen Umlaufbahn, das Internetverbindungen an Orten anbietet, die abgelegen sind oder über keine Kommunikationsinfrastruktur verfügen. SpaceX verfügt heute nach eigenen Angaben über mehr als 6750 Satelliten in der Umlaufbahn und gibt an, mehr als 5 Millionen Abonnentinnen und Abonnenten zu haben.

Die 40 etwa 2,5 Meter hohen Kuppelantennen vom Typ LEO (Low Earth Orbit, niedrige Erdumlaufbahn), die in Leuk geplant sind, sollen die Elemente einer künftigen Bodenstation des Satellitennetzwerks Starlink bilden. Es würde sich dabei um eine der grössten Anlagen dieser Art in Europa handeln.

Vorläufige Konzession erteilt

Das Unternehmen von Elon Musk hatte im Frühsommer beim Bundesamt für Kommunikation (Bakom) einen Antrag auf eine Funklizenz gestellt.

«Am 9. Oktober hat das Bakom Starlink eine Funkversuchskonzession erteilt, die das Unternehmen berechtigt, das Frequenzspektrum zu Test- und Entwicklungszwecken zu nutzen», hiess es dort auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. «Diese Konzession dient dazu, neue Anlagen, Technologien oder Funkkommunikationssysteme, für die die internationalen Normierungsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind, unter realen Bedingungen zu testen.»

Eine reguläre Konzession könne erst erteilt werden, wenn die frequenzrechtlichen Grundlagen für Gateway-Verbindungen zu Satellitenkonstellationen in der Schweiz und in Europa definiert seien, teilte das Bakom weiter mit. Dies sei bei der Anlage in Leuk noch nicht der Fall.

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