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Finanzkontrolle kritisiert Angaben zu IT-Kosten bei Ratsgeschäften

Muss das Parlament über Digitalisierungsvorhaben entscheiden, muss es Angaben zu Auswirkungen der Projekte auf die IT-Betriebskosten zur Verfügung haben. Laut der Finanzkontrolle liegen diese Kostenangaben aber nicht immer vor.
© (Quelle: NMGZ)

Die Bundeskanzlei will ihre Weisungen dazu nun anpassen. Dass Weiterentwicklungen von IT-Systemen und neue Digitalisierungsvorhaben bedeutende Auswirkungen auf die IT-Betriebskosten des Bundes hätten, sei Tatsache, schrieb die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) am Mittwoch.

Sie prüfte beim Bundesamt für Informatik und Telekommunikation (BIT) und ausgewählten Bezügern von Leistungen, ob die IT-Betriebskosten bei Digitalisierungsprojekten ausgewiesen sind. Die Entwicklung dieser Kosten an sich sei nachvollziehbar, schrieb sie nun. Den steigenden Kosten werde aber zu wenig Rechnung getragen.

Hat das Parlament über Digitalisierungsvorhaben zu entscheiden, muss es Angaben zu den dadurch ausgelösten voraussichtlichen IT-Betriebskosten haben. Detaillierte Abschätzungen der Auswirkungen der Vorhaben auf die IT-Betriebskosten des Bundes lägen den Räten aber nicht immer vor, stellte die EFK fest.

In solchen Fällen fehle dem Parlament ein wichtiges Element für die Beurteilung von Projekten. Die Finanzkontrolle empfiehlt, den Leitfaden für das Verfassen von Botschaften so anzupassen, dass finanzielle Auswirkungen von Digitalisierungsvorhaben auf die IT-Betriebskosten transparent ausgewiesen werden.

Die Bundeskanzlei erklärte sich in ihrer Stellungnahme zum Bericht bereit, Abhilfe zu schaffen. Sie will der Generalsekretärenkonferenz demnach vorschlagen, dass in den Botschaften künftig bei allen IT-Vorhaben auch die Weiterentwicklungs- und Betriebskosten nach Inbetriebnahme vollständig ausgewiesen werden müssen.

Digitalisierung Politik
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